Verbot von nicht-tթƒԹԶrkischen Nachnamen

Syrisch-aramթƒԹ)ische Christin will NamensթƒԹ)nderung vom tթƒԹԶrkischen in ihren ursprթƒԹԶnglichen Nachnamen in der TթƒԹԶrkei durchsetzen.

2009 beantragte die Syrisch-aramթƒԹ)ische KlթƒԹ)gerin Halen Ay vor dem Amtsgericht in Midyat die թƒՉ€žnderung ihres Nachnamens von Ay auf թ§Չ‚-ժԷBartumaթ§Չ‚-ժ“. Der Anwalt der KlթƒԹ)gerin beantragte somit beim Gericht die Aufhebung des Verbotes fթƒԹԶr die Benutzung von auslթƒԹ)ndischen (nicht-tթƒԹԶrkischen) Namen. Richter Kamil Yiթ„ժԴit des Amtsgerichts in Midyat gab der KlթƒԹ)gerin Recht und bemerkte, dass das Verbot gegen den Grundsatz der Gleichheit in der Verfassung verstթƒԹԳթƒժԴt. Richter Yiթ„ժԴit hatte die Aufhebung des Verbotes beim Verfassungsgericht der Republik TթƒԹԶrkei beantragt.

Am vergangenen Donnerstang, 20. Mai 2010 hatte das Verfassungsgericht die ersten Untersuchungen beendet. Leider gab es hierbei noch keine endgթƒԹԶltige Entscheidung. Zur Vertiefung der Untersuchungen entschied das Gericht die Verhandlung auf ein neues Datum zu vertagen.

Im Artikel 10 des tթƒԹԶrkischen Grundgesetzes (“Gleichheit vor dem Gesetz”) steht: “Alle sind, ungeachtet ihrer Sprache, ihrer Rasse, ihres Geschlechtes, ihrer politischen Gedanken, Weltanschauung, Religion, OrdenszugehթƒԹԳrigkeit und anderer Eigenschaften vor dem Gesetz vթƒԹԳllig gleich. Frauen und MթƒԹ)nner genieթƒժԴen dieselben Rechte. Der Staat ist verpflichtet, fթƒԹԶr die Umsetzung dieser Gleichheit zu sorgen.” Somit verstթƒԹԳթƒժԴt das Verbot der Benutzung von nicht-tթƒԹԶrkischen Namen gegen dieses Grundrecht und bedarf einer թƒՉ€žnderung. Das Gesetz zum Verbot von nicht-tթƒԹԶrkischen Namen wurde 1934 beschlossen. Bislang gab es mehrere AntrթƒԹ)ge zur թƒՉ€žnderung von Nachnamen, jedoch wurden die AntrթƒԹ)ge immer abgewiesen. Dieser Fall kթƒԹԳnnte eine positive Entscheidung hervorbringen.

Sollte das Verfassungsgericht das rassistische Verbot fթƒԹԶr die Benutzung von nicht-tթƒԹԶrkischen Nachnamen aufheben, wird es fթƒԹԶr syrisch-aramթƒԹ)ische Christen und den anderen nicht-tթƒԹԶrkischen Ethnien mit einer tթƒԹԶrkischen StaatsangehթƒԹԳrigkeit mթƒԹԳglich sein ihren Nachnamen in den ursprթƒԹԶnglichen Familiennamen թƒԹ)ndern zu lassen.

suryoyonews.com

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