Syrisch-aramթԹ)ische Christin will NamensթԹ)nderung vom tթԹԶrkischen in ihren ursprթԹԶnglichen Nachnamen in der TթԹԶrkei durchsetzen.
2009 beantragte die Syrisch-aramթԹ)ische KlթԹ)gerin Halen Ay vor dem Amtsgericht in Midyat die թՉnderung ihres Nachnamens von Ay auf թ§Չ-ժԷBartumaթ§Չ-ժ. Der Anwalt der KlթԹ)gerin beantragte somit beim Gericht die Aufhebung des Verbotes fթԹԶr die Benutzung von auslթԹ)ndischen (nicht-tթԹԶrkischen) Namen. Richter Kamil YiթժԴit des Amtsgerichts in Midyat gab der KlթԹ)gerin Recht und bemerkte, dass das Verbot gegen den Grundsatz der Gleichheit in der Verfassung verstթԹԳթժԴt. Richter YiթժԴit hatte die Aufhebung des Verbotes beim Verfassungsgericht der Republik TթԹԶrkei beantragt.
Am vergangenen Donnerstang, 20. Mai 2010 hatte das Verfassungsgericht die ersten Untersuchungen beendet. Leider gab es hierbei noch keine endgթԹԶltige Entscheidung. Zur Vertiefung der Untersuchungen entschied das Gericht die Verhandlung auf ein neues Datum zu vertagen.
Im Artikel 10 des tթԹԶrkischen Grundgesetzes (“Gleichheit vor dem Gesetz”) steht: “Alle sind, ungeachtet ihrer Sprache, ihrer Rasse, ihres Geschlechtes, ihrer politischen Gedanken, Weltanschauung, Religion, OrdenszugehթԹԳrigkeit und anderer Eigenschaften vor dem Gesetz vթԹԳllig gleich. Frauen und MթԹ)nner genieթժԴen dieselben Rechte. Der Staat ist verpflichtet, fթԹԶr die Umsetzung dieser Gleichheit zu sorgen.” Somit verstթԹԳթժԴt das Verbot der Benutzung von nicht-tթԹԶrkischen Namen gegen dieses Grundrecht und bedarf einer թՉnderung. Das Gesetz zum Verbot von nicht-tթԹԶrkischen Namen wurde 1934 beschlossen. Bislang gab es mehrere AntrթԹ)ge zur թՉnderung von Nachnamen, jedoch wurden die AntrթԹ)ge immer abgewiesen. Dieser Fall kթԹԳnnte eine positive Entscheidung hervorbringen.
Sollte das Verfassungsgericht das rassistische Verbot fթԹԶr die Benutzung von nicht-tթԹԶrkischen Nachnamen aufheben, wird es fթԹԶr syrisch-aramթԹ)ische Christen und den anderen nicht-tթԹԶrkischen Ethnien mit einer tթԹԶrkischen StaatsangehթԹԳrigkeit mթԹԳglich sein ihren Nachnamen in den ursprթԹԶnglichen Familiennamen թԹ)ndern zu lassen.
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