An die Redaktion Sehr geehrte Damen und Herren,

am 24. April 2010 jթƒԹ)hrt zum 95. Mal der VթƒԹԳlkermord an den Armeniern im Osmanischen Reich. Dieser VթƒԹԳlkermord, der sich neben dem Holocaust als eines der grթƒԹԳթƒժԴten Verbrechen der Menschheitsgeschichte darstellt, wird nach wie vor von Seiten des tթƒԹԶrkischen Staates als Nachfolgerin des Osmanischen Reichs geleugnet. Aus StaatsrթƒԹ)son und RթƒԹԶcksichtnahme auf die tթƒԹԶrkischen GemթƒԹԶter vermeidet es auch die Internationale Gemeinschaft, offen թƒԹԶber dieses Thema zu sprechen. Obwohl Raphael Lemkin, der SchթƒԹԳpfer des Begriffs VթƒԹԳlkermord und der entsprechenden UN-Konvention, die Motivation fթƒԹԶr seine Arbeiten aus der Erfahrung des armenischen VթƒԹԳlkermordes gewann und diesen als den ersten VթƒԹԳlkermord des 20. Jahrhunderts bezeichnete, kթƒԹ)mpfen die Nachfahren des VթƒԹԳlkermordes auch nach 95 Jahren immer noch darum, dass diese Ereignisse klar beim Namen genannt werden.

Aktuelle Brisanz gewinnt dieses Thema einerseits durch die harschen Reaktionen der TթƒԹԶrkei, soweit einzelne Staaten den VթƒԹԳlkermord doch auf ihre politische Agenda setzen. Solche Bestrebungen lթƒԹԳsen regelmթƒԹ)թƒժԴig eine diplomatische Krise zwischen der TթƒԹԶrkei und den betroffenen Staaten aus. Aus deutscher Sicht bemerkenswert ist allerdings auch, dass ein GroթƒժԴteil der tթƒԹԶrkischen tթƒԹԶrkischstթƒԹ)mmigen MitbթƒԹԶrger und ihre Organisationen in Deutschland keinerlei Scheu zeigen, bei jeder Gelegenheit den VթƒԹԳlkermord an den Armeniern zu bagatellisieren, zu rechtfertigen oder offen zu leugnen. WթƒԹ)hrend ein solches Verhalten in einem anderen Kontext zu strafrechtlicher Verfolgung und gesellschaftlicher թƒՉ€žchtung fթƒԹԶhren wթƒԹԶrde (verwiesen sei auf die erheblichen Haftstrafen, die in Prozessen gegenթƒԹԶber Holocaustleugnern ausgesprochen werden), wird das Verhalten der tթƒԹԶrkischstթƒԹ)mmigen MitbթƒԹԶrger in unserer Gesellschaft
weitgehend toleriert, obgleich es strukturell von den gleichen nationalistischen und menschenverachtenden Motiven getragen wird, wie sie rechtsextreme TթƒԹ)ter an den Tag legen.

In diesem Zusammenhang kommt den Medien eine besondere Verantwortung zu. Toleranz und Humanismus sind keine Attribute, die ausschlieթƒժԴlich die Deutsche BevթƒԹԳlkerung in ihrem Umgang mit fremden Nationen und Kulturen beachten muss. Diese Werte sind universell, die gerade auch fթƒԹԶr Menschen mit Migrationshintergrund selbstverstթƒԹ)ndlich sein sollten, zumal diese BevթƒԹԳlkerungsgruppe bereits jetzt einen wichtigen Bestandteil der deutschen Gesellschaft ausmacht und in Zukunft noch bedeutender sein wird. Die Integration, թƒԹԶber deren Erforderlichkeit ein allgemeiner Konsens besteht, sollte sich nicht auf das Erlernen der Sprache beschrթƒԹ)nken, vielmehr ist die Vermittlung unserer Werteordnung elementar, um eine demokratische, tolerante und weltoffene Gesellschaft in Deutschland auch in Zukunft zu erhalten.

Ein positives Beispiel in diesem Kontext stellt der Dokumentarfilm “Aghet” dar, der kթƒԹԶrzlich von der ARD ausgestrahlt wurde. Die hierdurch angeregte Diskussion ist nicht nur aus der Sicht der Nachfahren der Opfer wichtig, die durch die Leugnung oder VerdrթƒԹ)ngung dieser Ereignisse aus dem թƒԹԳffentlichen Bewusstsein in ihrer WթƒԹԶrde gepeinigt werden. Vielmehr unterstթƒԹԶtzt er auch den liberalen und reformorientierten Teil der tթƒԹԶrkischen Gesellschaft, der sich allzu oft durch die Haltung und stillschweigende Kooperation der Weltgemeinschaft mit dem nationalistischen Lager in der TթƒԹԶrkei im Stich gelassen fթƒԹԶhlt. Auch Sie kթƒԹԳnnten in diesem Zusammenhang einen wichtigen Beitrag leisten, indem Sie in zeitlichem Zusammenhang mit dem Jahrestag diese schrecklichen Ereignisse zum Thema einer Sendung machen.

Als weitere Anregung fթƒԹԶge ich ein Manuskript bei, das als Grundlage fթƒԹԶr eine von mir gehaltene Rede im Rahmen einer Gedenkveranstaltung der armenischen Gemeinde in KթƒԹԳln diente. FթƒԹԶr etwaige RթƒԹԶckfragen und Kommentare stehe ich jederzeit gern zur VerfթƒԹԶgung.

Mit freundlichen GrթƒԹԶթƒժԴen,
Frederic MirzaKhanian

Dr. Frederic Mirza Khanian (Rechtsanwalt)

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